Über RHP

Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz / DGUV Vorschrift 2

RHP-Arbeitssicherheit & Arbeitsschutz bietet Ihnen die, gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorschrift DGUV V2, sowie gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, beschriebene und notwendige Sicherheitsbetreuung an.

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen. Sie berät bei besonderen Anlässen in sicherheitsrelevanten Fragen, zum Beispiel wenn Arbeitsplätze neu geschaffen oder umgestaltet, besondere Geräte und Maschinen angeschafft oder Arbeitsweisen erheblich verändert werden. Die Fachkraft soll das Unternehmen regelmäßig oder zu bestimmten Anlässen besuchen und ihre Tätigkeit dokumentieren.