Betreuung über 10 Mitarbeiter

Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Bei der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten beraten und unterstützen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen kontinuierlich im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Betreuung besteht aus zwei Bausteinen:

Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten – abhängig von der Betriebsart – und zwar in Zukunft gemeinsam für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die unabhängig von der Größe des Betriebes anfallen.

In der betriebsspezifischen Betreuung wird darüber hinaus der individuelle Bedarf im Unternehmen untersucht. Einsatzzeiten und welche Aufgabenfelder unter anderem zu berücksichtigen sind, sind in der DGUV Vorschrift 2 geregelt.

Für ein individuelles Angebot, benötigen wir von Ihnen:

  • die Angabe Ihres Unfallversicherungsträgers (BG, Unfallkasse)
  • wenn bekannt den WZ-Code nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes Wiesbaden 
  • die voraussichtliche Zahl Ihrer Beschäftigten (Köpfe) im Jahresmittel
  • voraussichtliche Zahl Zeitarbeitnehmer im Jahresmittel.

Gerne erläutere ich Ihnen ausführliche die Inhalte der berufsgenossenschaftlichen Regelungen in einem persönlichen Gespräch.