Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
Diese Betreuungsform steht allen Betrieben mit maximal 10 Vollzeit- oder 20 Teilzeit-Beschäftigten offen. Der Unternehmer entscheidet selbst, wie viel Betreuung und Beratung er benötigt – eine einfache und wirtschaftliche Option für kleine Unternehmen.
Bei besonderen Anlässen
Zusätzlich zur Grundbetreuung braucht der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit nur noch bei besonderen Anlässen eingeschaltet zu werden. Dies sind zum Beispiel:
- Neu- und Umbauten
- wichtige betriebliche Veränderungen, beispielsweise Einführung von Schichtdiensten, neue Produkte oder Dienstleistungen
- Erstellung von Notfall- und Alarmplänen
- Gestaltung neuer Arbeitsplätze
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Bei der Betreuung bis 10 Mitarbeitern beurteilen wir gemeinsam die vorhandene Sicherheitsorganisation und führen eine bis zwei Sicherheitsbegehungen in Ihrer Einrichtung/Ihrem Unternehmen durch.
Zur Beurteilung der Sicherheitsorganisation erarbeiten wir ein auf Sie zugeschnittenes Paket der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen. So können Sie überblicken, wo Sicherheitsmängel bzw. Risiken bestehen. Bei der Begehung weise ich Sie auf Gefährdungen hin und gebe Ihnen Hinweise zu deren Vermeidung. Im Anschluss daran erhalten Sie einen ausführlichen Bericht.