• Übernahme der sicherheitstechnischen Regelbetreuung von Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Hierzu gehört insbesondere der im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes aufgeführte Aufgabenkatalog der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. • zeitlich begrenzte projekt- bzw. anlassbezogene sicherheitstechnische Beratung / Betreuung.
Neben den zuvor genannten Aufgaben:
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen entsprechend Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),• Biostoffverordnung (BioStoffV) und• Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Erstellung von Betriebsanweisungen für• Gefahrstoffe,• Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln sowie Arbeitsverfahren.
Betriebliche Umsetzung der Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung• Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen,• Dokumentation der Ersatzstoffprüfung,• usw.
Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß BetrSichV.
Erstellung von Schulungsunterlagen und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen zu verschiedenen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Näheres auf Anfrage).